aonSpeed Flat – Breitband für nur 10 Euro?
In letzter Zeit ist mir immer öfter die TV-Werbung der Telekom Austria für »aonSpeed Flat« aufgefallen: Unlimitiertes Breitband für lausige 10 Euro pro Monat. Naturgemäß reagiere ich bei solchen Angeboten immer skeptisch.
Nachdem ich den Spot aber zum 15. Mal gesehen hatte, besuchte ich die Produktwebseite. Denn es kann doch nicht sein, dass ich bei Inode für das selbe Service 30 Euro mehr pro Monat bezahle, oder? Ich hab die Seite nur kurz überflogen und den Haken hauptsächlich bei den Features gesucht. Soweit schien alles ok zu sein.
Bis heute ein Artikel von derStandard.at in meinen RSS-Reader geflattert ist: »Tele2UTA klagt Telekom wegen angeblich irreführender Werbung«. Und siehe da, das Angebot hat erhebliche Haken. Zu den 10 Euro kommt, wie bei der TA üblich, die Telefongrundgebühr (16 Euro). Zudem gelten die 10 Euro nur für die ersten sechs Monate. Danach sind für »aonSpeed Flat« ganze 50 Euro fällig! Die stolze monatliche Gebühr: 66 Euro.
Als ich die Webseite erneut besucht habe, sind mir die ganzen Sternchen zum Kleingedruckten sofort aufgefallen. Aber zumindest beim TV-Spot handelt es sich eindeutig um irreführende Werbung. Warum? Erstens, weil die Telefongrundgebühr ein Muss ist und man ohne dieser das Angebot nicht nutzen kann. Zweitens, weil die Mindestvertragsdauer zwölf Monate beträgt. Und für diesen Zeitraum löhnt man dann aufs Monat gerechnet 51 Euro. Ziemlich weit von 10 Euro entfernt, oder?
Anmerkung: Die Spielchen mit den Kommastellen, wie z.B. 15,98 Euro für die Telefongrundgebühr, habe ich bewusst außer Acht gelassen und einfach gerundet.
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3 Kommentare
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Die Klage gegen die Telekom Austria hat es sogar schon auf heise.de geschafft. Gut so denn die Werbung ist eindeutig irreführend.
Witzig ist, dass im heise-Eintrag auch auf die unlauteren Methoden von Tele2UTA eingegangen wird.
Noch was: Die Sache mit dem Kleingedruckten im Fernsehen ist ja ein Witz. In der kurzen Zeit kann man das nie lesen. Selbst falls man die Werbung aufnimmt und beim Kleingedruckten auf Pause drückt, ist der Text aufgrund der geringen Auflösung bis zu Unkenntlichkeit verstümmelt. Damit wird lediglich Paragrafen in verstaubten Gesetzesbüchern Genüge getan.
Ein kleines Gedankenexperiment: Was, wenn man neben der Irreführung auch das Kleingedruckte in der Werbung verbieten würde? Die Lockangebote würden auf einen Schlag aufhören, die Kunden würden wissen, dass ein Service etwas kostet und die Sache hat sich. Klingt womöglich ein wenig zu einfach, aber wer weiß …