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Gemeinderatswahl 2020: So umgehen Parteien das Verbotszonen-Gesetz

27.1.2020·Kommentare:  0Retweets:  0 1

Gestern staunte ich nicht schlecht, als uns direkt vorm Wahllokal ein Herr mit den Worten »Darf ich Ihnen was geben?« einen gefalteten Zettel in die Hand drückte. Darauf zu lesen: »Bürgermeister Max Mayer« (Name geändert). Mein erster Instinkt: »Wahlwerbung am Wahltag vorm Wahllokal?! Holt die OSZE!«

Etwas ernsthafter und auch genauer betrachtet, ergeben sich aus dieser etwas befremdlichen Situation drei konkrete Fragen:

  1. Was sind das für Zettel?
  2. Was sieht das Gesetz diesbezüglich vor?
  3. Ist das nun erlaubt oder nicht?

1. Was sind das für Zettel?

Aus Interesse klapperte ich nach meinem Urnengang auf meiner Laufrunde ein weiteres Wahllokal ab und auch dort waren die beiden Zugänge durch Zettelverteiler »abgeriegelt«. Dieses Mal bekam ich sogar eine Gebrauchsanleitung für den Zettel mit auf den Weg:

Den können’s direkt als Stimmzettel einwerfen, dann brauchen’s nichts ankreuzen!«.

»Wie praktisch!«, entgegnete ich mit einer Mischung aus Undercover-Ernst und einem Schuss Zynismus, den ich mir nicht ganz verkneifen konnte.

Bei dem Zettel handelt es sich nämlich nicht etwa um eine Merkhilfe für vergessliche Stammwähler, sondern um die berühmt-berüchtigten »nicht-amtlichen Stimmzettel«. Die Diskussion um diese läuft in Österreich schon seit Jahrzehnten (vom Verfassungsgerichthof wurden sie 1972 als zulässig erklärt), oft bekommt man sie auch vorausgefüllt per Post als Wahlwerbung.

2. Was sieht das Gesetz vor?

Das Gesetz zur vielzitierten, klassischen Verbotszone um Wahllokale am Wahltag behandelt eigentlich die Nationalratswahlen. Für die in meinem Fall niederösterreichischen Gemeinderatswahlen gilt die Gemeinderatswahlverordnung von 1994. Wer hier – mangels Möglichkeit der Direktverlinkung – bis Paragraf 37 scrollt findet den entsprechenden Punkt zu den Verbotszonen:

Die Gemeindewahlbehörde muß für jedes Wahllokal spätestens 14 Tage vor dem Wahltag eine Verbotszone bestimmen und durch Anschlag an der Amtstafel kundmachen. Diese darf im Ausmaß höchstens einen Umkreis von 100 m um das Gebäude des Wahllokales umfassen.

Verboten sind in dieser Zone die beiden mächtigsten Bedrohungen der Demokratie: Waffen und … Werbung. Dieser Absatz ist aus heutiger Sicht aus zwei Gründen problematisch:

  1. Die sogenannte Amtstafel gibt’s zumindest in meiner Gemeinde nicht im Web und ist damit, um es zeitgemäß auszudrücken, stark CO2 belastet1.
  2. Wenn die einzige gesetzlich vorgegebene Einschränkung eine Maximalgrenze von 100 Metern ist, wie klein darf der Umkreis sein? Darf die Gemeindewahlbehörde diesen Wert auf Null setzen? Und einmal ganz schelmenhaft-mathematisch gedacht: Sind Negativwerte erlaubt (quasi Werbung im Wahllokal)? Denn im Gegensatz zur Nationalrats-Wahlverordnung ist in jener für die Gemeinderatswahlen (NÖ) das Werbeverbot innerhalb der Wahllokale nicht explizit angeführt. Wer meint, ich würde mit diesem Punkt winkeladvokatisch übertreiben, der könnte seine Meinung bei der folgenden Erklärung der Wahlbehörde bzw. Wahlbeisitzer zu besagten Zetteln revidieren.

3. Ist das nun erlaubt oder nicht?

Nachdem ich meinen 2. Zettel inklusive Anleitung »abgestaubt« hatte, dachte ich mir, »schauen wir mal«, und erkundigte mich direkt bei der Wahlbehörde bzw. den Wahlbeisitzern im Wahllokal. Diese erklärten mir dann auch prompt, dass das schon alles seine Richtigkeit hätte und auch gar keine Wahlwerbung sei. Denn solange Max Mayer (Name geändert) Bürgermeister ist, dürfe er den Titel führen und wenn kein Logo oder Ähnliches am Zettel aufscheint, dann gilt das nicht als Wahlwerbung. Das Verbotszonen-Gesetz kommt also gar nicht erst zur Anwendung – genial!

Immerhin: Langfristig für Parteien keine gute Idee

Wer diese Zettel tatsächlich einwirft, ermöglicht übrigens der entsprechenden Partei auch eine statistische Auswertung darüber, wie viele Stimmen mit dieser Strategie gewonnen werden konnten. Beim Auszählen spricht nämlich sicher nichts dagegen, dass ein Parteiangehöriger bei jedem dieser Zettel irgendwo ein Stricherl macht (oder sich einfach merkt) – und Stricherllisten soll es ja bereits gegeben haben.

Solche Tricks erfordern jedenfalls eine gewisse Portion Mumm (und Unverfrorenheit): Denn eine Partei, die am Wahltag direkt vorm Wahllokal Wählern einen Zettel mit dem von ihr gestellten Bürgermeister in die Hand drückt und meint, dass das keine Werbung wäre, hält Wähler für dumm. Übrigens auch ihre eigenen.


  1. Weil man am Land meistens mit dem Auto hinfahren muss. 

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